BGBl. Nr. 187/1921
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung wegen Verlängerung der Wirksamkeit der Verordnung vom 29. Dezember 1920, B. G. Bl. Nr. 33 aus 1921, über die Beschränkung der Kündigung bestimmter Dienstverhältnisse
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