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BGBl. Nr. 244/1921

kundgemacht 30.04.1921
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz, betreffend die Geltung gewisser Einzelverträge mit Belgien
Kundmachung BGBl. Nr. 244/1921× zu Einzelverträge mit Belgien

Änderungen durch diese Kundmachung

Einzelverträge mit Belgien neu