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BGBl. Nr. 289/1921

kundgemacht 01.06.1921 RIS↗
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für Justiz und den übrigen beteiligten Bundesministerien, betreffend die Geltung gewisser zwischen dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Königreiche Italien abgeschlossenen Staatsverträge für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien
Kundmachung BGBl. Nr. 289/1921× zu Verhältnis zwischen Österreich und Italien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verhältnis zwischen Österreich und Italien neu § 0↗RIS↗