BGBl. Nr. 289/1921
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für Justiz und den übrigen beteiligten Bundesministerien, betreffend die Geltung gewisser zwischen dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem Königreiche Italien abgeschlossenen Staatsverträge für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu