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BGBl. Nr. 407/1921

kundgemacht 29.07.1921
Bundesgesetz über die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anlehen der Länder, dann der Bezirke, Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften
Kundmachung BGBl. Nr. 407/1921×

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