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BGBl. Nr. 43/1921

kundgemacht 08.01.1921
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres und für Justiz, betreffend die Geltung des Auslieferungsvertrages der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Großbritannien vom 3. Dezember 1873 und der dazu gehörigen Additionalerklärung vom 26. Juni 1901 für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland
Kundmachung BGBl. Nr. 43/1921× zu Auslieferung von Verbrechern

Änderungen durch diese Kundmachung

Auslieferung von Verbrechern neu