BGBl. Nr. 472/1921
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten, für Finanzen und für Volksernährung, womit die Vollzugsanweisung vom 16. Juli 1920, St. G. Bl. Nr. 320, über den Eigentumsvorbehalt an ausländischen Rohstoffen ergänzt wird
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