Entschließung des Bundespräsidenten, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden
Kundmachung
BGBl. Nr. 49/1921× zu Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen