BGBl. Nr. 512/1921
Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien über die Fristen in Anwendung des X. Teiles des Staatsvertrages von Saint-Germain und des mit der französischen Regierung abgeschlossenen Übereinkommens im Verhältnis zu Elsaß-Lothringen
Änderungen durch diese Kundmachung
Staatsvertrag von St. Germain (Fristen)
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Art. 1neu
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