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BGBl. Nr. 512/1921

kundgemacht 16.09.1921
Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien über die Fristen in Anwendung des X. Teiles des Staatsvertrages von Saint-Germain und des mit der französischen Regierung abgeschlossenen Übereinkommens im Verhältnis zu Elsaß-Lothringen
Kundmachung BGBl. Nr. 512/1921× zu Staatsvertrag von St. Germain (Fristen)

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsvertrag von St. Germain (Fristen) neu