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BGBl. Nr. 519/1921

kundgemacht 23.09.1921
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten und für soziale Verwaltung, betreffend den Beitritt der Republik Österreich zum Berner Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor
Kundmachung BGBl. Nr. 519/1921× zu Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation neu