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BGBl. Nr. 643/1921

kundgemacht 25.11.1921 RIS↗
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika
Kundmachung BGBl. Nr. 643/1921× zu Staatsvertrag zwischen Österreich und den USA×

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsvertrag zwischen Österreich und den USA neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 08.11.1921 · idF BGBl. Nr. 643/1921 Art. 3↗RIS↗

Artikel römisch drei.

Der gegenwärtige Vertrag soll in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Formen der Hohen Vertragschließenden Teile ratifiziert werden und unmittelbar nach dem Austausch der Ratifikationen, der sobald als möglich in Wien zu erfolgen hat, in Wirksamkeit treten.

Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und demselben ihre Siegel beigesetzt.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Wien, am vierundzwanzigsten Tage des August Neunzehnhundertzwanzigundeins.