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BGBl. Nr. 85/1921

kundgemacht 09.02.1921
Bundesverfassungsgesetz über die Stellung des Burgenlandes als selbständiges und gleichberechtigtes Land im Bund und über seine vorläufige Einrichtung
Kundmachung BGBl. Nr. 85/1921× zu Bundesverfassungsgesetz über die Stellung des Burgenlandes als selbständiges und gleichberechtigtes Land im Bund und über seine vorläufige Einrichtung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesverfassungsgesetz über die Stellung des Burgenlandes als selbständiges und gleichberechtigtes Land im Bund und über seine vorläufige Einrichtung neu
§ 6neu

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