BGBl. Nr. 92/1921
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten und für Finanzen, betreffend das Urheberregister
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.