BGBl. Nr. 445/1922
Bundesgesetz, wirksam für das Land Niederösterreich, vom 7. Juli 1922, womit einige Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen des Landes Niederösterreich abgeändert und ergänzt werden.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.