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BGBl. Nr. 445/1922

kundgemacht 24.07.1922 RIS↗
Bundesgesetz, wirksam für das Land Niederösterreich, vom 7. Juli 1922, womit einige Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen des Landes Niederösterreich abgeändert und ergänzt werden.
Kundmachung BGBl. Nr. 445/1922×

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