BGBl. Nr. 502/1922
Bundesgesetz vom 19. Juli 1922 über die Abänderung des Rechtsmittelzuges in Angelegenheiten der direkten Steuern, der Verbrauchssteuern, der Stempel- und Rechtsgebühren sowie einiger verwandter Gefällszweige (Abgabenrechtsmittelgesetz vom Jahre 1922).
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