BGBl. Nr. 79/1922
Verordnung des Bundesministers für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres und Unterricht und für soziale Verwaltung vom 31. Jänner 1922, betreffend den gewerbsmäßigen Verkehr mit Filmen.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.