BGBl. Nr. 810/1922
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 14. Oktober 1922, betreffend die Abänderung der §§ 15 und 23 der Verordnung des Ministers des Innern vom 21. März 1873, R. G. Bl. Nr. 37, über die Prüfung der Ärzte und Tierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden.
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