BGBl. Nr. 132/1923
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Februar 1923, betreffend die Abänderung des § 15 der Verordnung des Ministers des Innern vom 21. März 1873, R. G. Bl. Nr. 37, über die Prüfung der Ärzte und Tierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden.
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