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BGBl. Nr. 184/1923

kundgemacht 06.04.1923
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten vom 8. März 1923, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der in gewerblichen Betrieben zur Erzeugung von Bleiverbindungen, Bleilegierungen und Bleiwaren beschäftigten Personen erlassen werden.
Kundmachung BGBl. Nr. 184/1923× zu Arbeitnehmerschutz - Betriebe mit Bleiverarbeitung

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitnehmerschutz - Betriebe mit Bleiverarbeitung neu