BGBl. Nr. 426/1923
Bundesgesetz vom 19. Juli 1923, betreffend Maßnahmen aus Anlaß der Einstellung der Tätigkeit des Versorgungsinstituts für Zivilbedienstete der ehemaligen k. u. k. Heeresverwaltung.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
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