BGBl. Nr. 55/1923
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten vom 22. Jänner 1923, betreffend Erleichterungen bei der Ablegung der Baugewerbeprüfungen für Absolventen des Abiturientenkurses der Staatsgewerbeschule in Linz.
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