BGBl. Nr. 19/1924
Bundesgesetz vom 21. Dezember 1923 über die Erhöhung der Wertgrenzen im bürgerlichen Streitverfahren und im Konkurs- und Ausgleichsverfahren (Streitwertnovelle vom Jahre 1923).
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
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