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BGBl. Nr. 362/1924

kundgemacht 17.10.1924
Verordnung der Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, für Finanzen und für Handel und Verkehr vom 1. Oktober 1924, betreffend die Berufung von Mitgliedern in die Leitungen der landwirtschaftlichen Börsen.
Kundmachung BGBl. Nr. 362/1924× zu Börse - Berufung von Mitgliedern in die Leitung landwirtschaftlicher Börsen

Änderungen durch diese Kundmachung

Börse - Berufung von Mitgliedern in die Leitung landwirtschaftlicher Börsen neu