Verordnung der Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, für Finanzen und für Handel und Verkehr vom 1. Oktober 1924, betreffend die Berufung von Mitgliedern in die Leitungen der landwirtschaftlichen Börsen.
Kundmachung
BGBl. Nr. 362/1924× zu Börse - Berufung von Mitgliedern in die Leitung landwirtschaftlicher Börsen