BGBl. Nr. 7/1924
Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 26. Dezember 1923 über die Besetzung der Dienstposten des höheren Vollstreckungsdienstes, des Fachdienstes in der Gerichtskanzlei und des Zwangsvollstreckungsdienstes bei Gerichtshöfen erster und zweiter Instanz.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.