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BGBl. Nr. 158/1925

kundgemacht 19.05.1925
Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
Kundmachung BGBl. Nr. 158/1925× zu Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen neu