BGBl. Nr. 161/1925
Verordnung der Bundesregierung vom 4. Mai 1925 über die Erhöhung der auf Grund der §§ 34 und 35 des Gesetzes vom 14. April 1913, R. G. Bl. Nr. 67, betreffend die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, zuerkannten und in Hinkunft zuzuerkennenden Ruhe- und Versorgungsgenüsse.
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