BGBl. Nr. 208/1925
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 1. Juli 1925, betreffend die Wiederverlautbarung des Tarifes der Stempel- und Rechtsgebühren mit Ausschluß der Gerichtsgebühren.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
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