Verordnung der Bundesregierung vom 20. August 1925, mit welcher nach Einvernehmen mit dem Rechnungshofe nähere Vorschriften hinsichtlich der Gebarung, des Zahlungsvollzuges und der Kontrolle im Bundeshaushalt getroffen werden.
Kundmachung
BGBl. Nr. 330/1925× zu Gebarung, Zahlungsvollzug und Kontrolle des Bundeshaushaltes