BGBl. Nr. 68/1925
Bundesgesetz vom 4. Februar 1925, betreffend die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten.
Änderungen durch diese Kundmachung
Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch Ratten
neu
§ 7neu
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