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BGBl. Nr. 80/1925

kundgemacht 05.03.1925 RIS↗
Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Großbritannien.
Kundmachung BGBl. Nr. 80/1925× zu Handels- und Schiffahrtsvertrag (Vereinigtes Königreich)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Handels- und Schiffahrtsvertrag (Vereinigtes Königreich) neu § 0↗RIS↗
Art. 25neu
in Kraft ab 11.02.1925 · idF BGBl. Nr. 80/1925 Art. 25↗RIS↗

Artikel 25.

Die Bestimmungen des vorhergehenden Artikels, betreffend Indien und Seiner Britischen Majestät sich selbstverwaltenden Dominien, Kolonien, Besitzungen und Protektorrate, gelten auch für jedes Gebiet, bezüglich dessen ein Mandat des Völkerbundes von Seiner Britischen Majestät übernommen wurde.