BGBl. Nr. 176/1926
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung der mit den Gebieten der bestandenen Gefürsteten Grafschaft Tirol verbundenen Interessen
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2neu
Beilage B. Landesfonds, welche an das Königreich Italien übergehen.
Ziffer eins Gebietsschulfonds Brixen.
Ziffer 2 Gebietsschulfonds Trento.
Ziffer 3 Brixner Holzkontrollfonds.
Ziffer 4 Gerichtsforstfonds Bruneck.
Ziffer 5 Gerichtsforstfonds Bozen.
Ziffer 6 Gerichtsforstfonds Meran.
Ziffer 7 Wasserbauerhaltungsfonds für die Kreise Brixen und Trento.
Ziffer 8 Feuerwehrfonds für Italienischtirol.
Ziffer 9 Feuerwehrunterstützungsfonds für Italienischtirol.
NB. Die Fonds sub Zahl 3, 4, 5, 6 sind hier nur evidenzhalber erwähnt, da sie bereits in dem Landeshaushaltsfonds enthalten sind.