BGBl. Nr. 176/1926
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung der mit den Gebieten der bestandenen Gefürsteten Grafschaft Tirol verbundenen Interessen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4.
Die von der Gefürsteten Grafschaft Tirol übernommenen Bürgschaften für die Heilanstalt Palmschloß bei Brixen, für den Pellagrafonds und für die Weinübernahmestelle in Bozen (Wüst) wird, falls die Schulden, für die sie geleistet wurden, noch bestehen, das Königreich Italien übernehmen.
Die übrigen von derselben Grafschaft übernommenen allfälligen Bürgschaften fallen dem Bundeslande Tirol zur Last.