BGBl. Nr. 177/1926
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung der mit den Gebieten des bestandenen Herzogtumes Kärnten verbundenen Interessen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4.
Die allfälligen vom ehemaligen Herzogtume Kärnten übernommenen Bürgschaften bleiben zu Lasten des Bundeslandes Kärnten.