BGBl. Nr. 177/1926
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung der mit den Gebieten des bestandenen Herzogtumes Kärnten verbundenen Interessen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Titel römisch zwei.
Landesfonds und Landeskulturrat.
Artikel 5.
Das Königreich Italien erklärt, zugunsten des Bundeslandes Kärnten auf alle Rechtsansprüche an den dem Lande gehörigen oder in der Verwaltung des Landes gestandenen Fonds und an den Vermögenschaften des Landeskulturrates des ehemaligen Herzogtumes Kärnten zu verzichten.