BGBl. Nr. 259/1926
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 25. August 1926 über die Leistungsbewertung bei den strengen Prüfungen (Rigorosen) an den rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten, bei den staatswissenschaftlichen Einzelprüfungen (Kolloquien) und bei Begutachtung der staatswissenschaftlichen Dissertationen.
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