BGBl. Nr. 61/1926
Verordnung der Bundesregierung vom 26. März 1926, betreffend die weitere Erhöhung der in der Exekutionsnovelle vom Jahre 1922 bestimmten Wertausmaße.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.