BGBl. Nr. 206/1927
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht vom 20. Juni 1927, womit die Verordnung vom 22. Februar 1915, R. G. Bl. Nr. 39, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen, ergänzt wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
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§ 1neu
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