BGBl. Nr. 253/1927
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr vom 31. Juli 1927, betreffend die Abänderung von Bestimmungen über die Erfordernisse von Patentanmeldungen und über die Prioritätsbelege bei Patent-, Muster- und Markenanmeldungen.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.