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BGBl. Nr. 197/1929

kundgemacht 14.06.1929
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juni 1929 über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
Kundmachung BGBl. Nr. 197/1929×

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