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BGBl
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 222/1929
kundgemacht 16.07.1929
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Kundmachung (RIS)↗
PDF (ALEX/ÖNB)↗
AB 338 (Parlament)↗
Bundesgesetz vom 2. Juli 1929 über Änderungen des gerichtlichen Verfahrens (Sechste Gerichtsentlastungsnovelle).
Kundmachung
BGBl. Nr. 222/1929
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zu
alle Normen
EGZPO
EO
Gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte
GOG
JN
Sechste Gerichtsentlastungsnovelle
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen
ZPO
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