BGBl. Nr. 274/1929
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit den Bundesministern für Land- und Forstwirtschaft und für Finanzen vom 31. Juli 1929, betreffend die pauschalmäßige Einhebung von Beiträgen für die Unfallversicherung nach dem Landarbeiterversicherungsgesetz im Bundeslande Niederösterreich.
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