BGBl. Nr. 308/1929
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. September 1929 über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Protokolls, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg.
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