BGBl. Nr. 40/1930
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 31. Jänner 1930, betreffend die Verwendung des pharmazeutischen Hilfspersonals im Betriebe der öffentlichen und Anstaltsapotheken, ferner die praktische Ausbildung und Prüfung für den Apothekerberuf (Pharmazeutische Hilfskräfteverordnung).
Änderungen durch diese Kundmachung
Pharmazeutische Fachkräfteverordnung
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Anl. 4neu
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