BGBl. Nr. 373/1931
Bundesgesetz vom 4. Dezember 1931 über Ansprüche aus sondervertraglich geregelten Dienstverhältnissen bei vom Bunde unterstützten Unternehmungen des öffentlichen Eisenbahn-, Schiffahrt- oder Luftverkehres.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.