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BGBl. Nr. 64/1931

kundgemacht 28.02.1931 RIS↗
Notenwechsel zwischen Österreich und Albanien, betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges.
Kundmachung BGBl. Nr. 64/1931× zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Albanien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Albanien) neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 31.03.1931 · idF BGBl. Nr. 64/1931 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3.

Das gegenwärtige Abkommen tritt am 31. März 1931 in Kraft; es verliert seine Wirksamkeit einen Monat nach der Kündigung durch den einen oder den anderen der beiden Staaten.