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BGBl. Nr. 95/1931

kundgemacht 04.04.1931
Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Rechnungshof vom 24. März 1931 über die Bestellung und den Wirkungskreis eines Generalkommissärs und von Staatskommissären für die Reform der Verwaltung und den Abbau der Lasten.
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