auf seinen Anspruch für Kosten der Heimbeförderung von Kriegsgefangenen;
BGBl. Nr. 148/1932
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Italien, betreffend finanzielle Fragen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5.
Italien verzichtet
- Litera a
- Litera bauf seinen Anspruch aus allfälligen Berichtigungen der Abrechnungen für Miete von rollendem Material, die im Artikel 3 des Übereinkommens 9 von Portorose vorgesehen sind;
- Litera cauf seinen Anspruch für die Ausgabe der Bons der Cassa Beneta auf dem Gebiete des Königreiches Italien während des Krieges.