BGBl. Nr. 150/1932
Verordnung des Bundesministers für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung vom 25. Mai 1932, betreffend die Verfügung über die in öffentlichen Versorgungs-, Irren- oder Krankenanstalten verbliebenen Habseligkeiten entlassener oder verstorbener Pfleglinge.
Änderungen durch diese Kundmachung
Verfügung über Habseligkeiten von Pfleglingen
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§ 12neu
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