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BGBl. Nr. 150/1932

kundgemacht 07.06.1932
Verordnung des Bundesministers für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung vom 25. Mai 1932, betreffend die Verfügung über die in öffentlichen Versorgungs-, Irren- oder Krankenanstalten verbliebenen Habseligkeiten entlassener oder verstorbener Pfleglinge.
Kundmachung BGBl. Nr. 150/1932× zu Verfügung über Habseligkeiten von Pfleglingen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verfügung über Habseligkeiten von Pfleglingen neu
§ 13neu

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